Ein geistig so einigermaßen gesunder Kopf kann sich nicht ausschließlich mit dem strengen Paragrafenwerk des Steuerrechtes oder anderer Rechtsgebiete beschäftigen. Irgendwann begibt er sich zum Ausgleich wenigstens zeitweise auf andere Pfade, die entweder nicht so streng reglementiert sind oder wenigstens nach anderen menschlicheren Regeln angelegt sind.
Ein etwas aus dem üblichen Rahmen seines emotionsarmen Berufes fallender Steuerberater. Wenn er nicht gerade warnende Briefe an Mandanten entwirft, zum Beispiel über die drohenden Fallstricke des § 15 a EStG, oder ernsthafte Einsprüche an das Finanzamt in den PC hämmert, dichtet er romantische Gute-Nacht-Geschichten oder auch dramatische Romane über die Suche nach einem Schatz - welcher Art auch immer - im früher deutschen Sudetenland.
Lutz Schlabbach |